Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und Amanar Travel GmbH (nachfolgend „Amanar Travel“) zustande kommenden Vertrages und ergänzen die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 651a ff. BGB.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular vom Amanar Travel erfolgen.
1.3 Der Kunde kann online aus dem Sortiment von Amanar Travel Reisen und Leistungen auswählen und diese über den Button „Buchen“ zur Buchungstrecke führen. Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der gewählten Reise ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann jederzeit vor einer verbindlichen Bestellung durch Betätigung des „Zurück-Buttons“ im Browser auf die Seite gelangen, auf der seine Daten erfasst worden sind. Eingabefehler können hier berichtigt werden. Durch Schließen des Internetbrowsers kann der Bestellvorgang abgebrochen werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese.“ Diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Bei elektronischen Buchungen bestätigt Amanar Travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Amanar Travel beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Amanar Travel dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Amanar Travel nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5 Die vertragliche Leistungspflicht von Amanar Travel bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen durch den Reisveranstalter für die jeweilige Reise.
1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Amanar Travel vor, an das Amanar Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
1.7 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Amanar Travel nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Amanar Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.8 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Amanar Travel herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Amanar Travel nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht durch Amanar Travel gemacht wurden.
1.9 Amanar Travel speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten dem Kunden schriftlich zu. Die AGB von Amanar Travel können vom Kunden jederzeit auch unter http://www.dein-marokko.de/agb/ eingesehen werden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises. Soweit Flugleistungen und/oder Versicherungen mitgebucht bzw. durch Amanar Travel vermittelt werden, sind diese – unabhängig von der Anzahlung – sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig, sobald deren Buchung veranlasst wird. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein ausgehändigt ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an Amanar Travel zu entrichten.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Amanar Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
2.4 Der Kunde kann die Zahlungen per Kreditkarte oder Überweisung leisten.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Amanar Travel und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Amanar Travel bindend.
3.2 Amanar Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
3.3 Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.
3.4 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Amanar Travel abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
3.5 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Amanar Travel (z. B. Besichtigungen, Transfers, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Amanar Travel behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:
a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebotes,
b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Angebot ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebotes verfügbar ist.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Amanar Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3 Amanar Travel verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Amanar Travel eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Amanar Travel unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. E-Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Amanar Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Amanar Travel, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden und in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:
bis 45. Tag vor Reiseantritt = 25 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt = 45 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 75 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt = 85 %
ab 6. oder bei Nichtantritt = 95 %
5.4 Ausnahme von den Entschädigungspauschalen bei vermittelten Einzelleistungen
Werden im Rahmen des Reisevertrages zusätzlich vermittelte Einzelleistungen (z. B. Flugleistungen, Sitzplatzreservierungen, Zusatzversicherungen) preislich gesondert ausgewiesen und ist Amanar Travel hierfür nicht Amanar Travel, sondern ausschließlich Vermittler, richten sich Rücktritts- und Erstattungsansprüche nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Soweit Amanar Travel im Falle des Rücktritts des Kunden von ihren Leistungsträgern keine oder nur eine teilweise Erstattung erhält, können für diese vermittelten Leistungen Rücktrittskosten bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten, maximal jedoch bis zu 100 % des jeweiligen Leistungspreises, anfallen.
Für den übrigen Reisepreis gelten die vereinbarten Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.3.
5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Amanar Travel nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.
5.6 Amanar Travel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Amanar Travel nachweist, dass ihm wesentlich höheren Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden ist. Macht Amanar Travel einen solchen Anspruch geltend, so ist Amanar Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, hat dieser die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen.
7. Rücktritt durch Amanar Travel
7.1 Wird die Mindestteilnehmerzahl, die im jeweiligen Reiseangebot explizit aufgeführt ist, nicht erreicht, ist Amanar Travel berechtigt:
a) die Reise bis 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
b) die Reise kann gegen einen Zuschlag trotzdem nicht gesicherte Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Höhe des Zuschlages wird dem Kunden separat mitgeteilt.
7.2 Amanar Travel ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn zu kündigen, wenn:
a) der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen voll zu Lasten des Teilnehmers.
b) durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände eine Beeinträchtigung der Reise gegeben ist oder die Reise nicht durchgeführt werden kann.
8. Ersatzreisende
8.1 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nichtgesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen und Amanar Travel der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
8.2 Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Flugleistungen / Flugbuchungen
9.1 Vermittlungsrolle / Vertragspartner
Sofern Amanar Travel auf Wunsch des Kunden Flugleistungen organisiert oder in die Buchung einbindet, werden diese – sofern nicht ausdrücklich als Bestandteil einer Pauschalreise gekennzeichnet – als vermittelte Einzelleistung erbracht. Vertragspartner für die Flugbeförderung ist ausschließlich die jeweilige Fluggesellschaft (ausführendes Luftfahrtunternehmen) bzw. der jeweilige Ticketaussteller.
9.2 Geltung der Airline-Bedingungen / Tarifregeln
Für die vermittelte Flugleistung gelten die Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie Umbuchungs- und Erstattungsregelungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. des Ticket-Tarifs. Amanar Travel hat auf diese Bedingungen keinen Einfluss.
9.3 Ticketausstellung, Dokumente, Namensangaben
a) Flugtickets/E-Tickets werden regelmäßig erst nach vollständigem Zahlungseingang für die jeweilige Flugleistung ausgestellt (ticketiert) und dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) übermittelt.
b) Der Kunde ist verpflichtet, Vor- und Nachnamen gemäß Ausweisdokument anzugeben. Nach Ticketausstellung sind Namensänderungen je nach Tarif nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden.
9.4 Rücktritt/Stornierung der Flugleistung
a) Im Falle der Stornierung durch den Kunden gelten die Bedingungen des gebuchten Tarifs. Es können Stornokosten bis zu 100 % des Flugpreises anfallen.
b) Eine Stornierung des Landprogramms bzw. der Pauschalreise führt nicht automatisch zur Stornierung des Fluges.
c) Soweit die Fluggesellschaft Steuern/Gebühren oder sonstige erstattungsfähige Bestandteile rückvergütet, werden diese nach Eingang beim Amanar Travel an den Kunden weitergeleitet; maßgeblich sind die Abrechnungsregeln der Fluggesellschaft bzw. des Ticketausstellers.
9.5 Umbuchungen / Änderungen
Umbuchungen, Rerouting, Datum- oder Namensänderungen sind nur im Rahmen der Tarifbedingungen möglich. Alle hierdurch entstehenden Kosten (Airline-Fees, Tarifdifferenzen, Serviceentgelte Dritter) trägt der Kunde.
9.6 Flugzeitenänderungen, Annullierung, Verspätung, Streik
a) Vom Amanar Travel mitgeteilte Flugzeiten sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt – unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen durch die Fluggesellschaft.
b) Amanar Travel haftet nicht für Leistungsstörungen der Fluggesellschaft (z. B. Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, Streiks, Gepäckprobleme). Etwaige Ansprüche richten sich unmittelbar gegen die ausführende Fluggesellschaft nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen (u. a. VO (EG) Nr. 261/2004).
9.7 Gepäck – Anzeige- und Fristenmanagement
a) Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Gepäckverspätung sind unverzüglich am Flughafen bei der Fluggesellschaft anzuzeigen und per Property Irregularity Report (P.I.R.) zu dokumentieren.
b) Es gelten die gesetzlichen/airlinespezifischen Fristen (regelmäßig: Schäden binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung).
c) Amanar Travel übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände/Geld im aufgegebenen Gepäck; diese sind im Handgepäck zu führen.
9.8 Spezialfall: Flug ausdrücklich Bestandteil einer Pauschalreise
Ist die Flugbeförderung im Einzelfall ausdrücklich als Bestandteil einer Pauschalreise von Amanar Travel ausgewiesen, gelten für Rechte und Pflichten des Kunden die Regelungen des Pauschalreiserechts; im Übrigen bleiben die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ergänzend anwendbar.
10. Haftung
Amanar Travel haftet Im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) eine gewissenhafte Reisevorbereitung
b) eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der angegebenen Reiseleistungen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von Amanar Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
b) soweit Amanar Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Amanar Travel haftet nicht für Leistungen die als Fremdleistungen, wie beispielsweise Ausflüge, Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen etc. lediglich vermittelt werden. Weiterhin haftet Amanar Travel nicht für Leistungsstörungen, die es nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise in Fällen höherer Gewalt, Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Streiks, Epidemien etc.
12. Obliegenheiten des Kunden
12.1 Der Kunde hat Amanar Travel umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Amanar Travel einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Amanar Travel an unter der im Impressum angegebenen Anschrift zur Kenntnis zu geben.
12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für Amanar Travel erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Amanar Travel zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Amanar Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Amanar Travel erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Amanar Travel übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Amanar Travel bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Amanar Travel geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach den Paragraphen 651e-651f in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem lauten Vertrag letzten Reisetag.
14. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Amanar Travel empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittkostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
15.2 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
16.1 Amanar Travel informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
16.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Amanar Travel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Amanar Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Amanar Travel den Kunden informieren.
16.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Amanar Travel den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
16.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf folgendem Link auffindbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
17. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
18. Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Datenschutz ist uns besonders wichtig. Deshalb finden Sie unsere Datenschutzerklärung unter einem separaten Button auf unserer Homepage.
19. Hinweis für Verbraucher
19.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
19.2 Amanar Travel ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
20.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
21. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz Amanar Travel GmbH:
Landsberger Str. 1, 04157 Leipzig, Deutschland
Telefon: +49 341 92713615
Fax: +49 341 92713616
E-Mail: info@dein-marokko.de
Amtsgericht Leipzig, HRB 43135
Geschäftsführer: Mostafa Benzouaa





